Tabakgesetz

Wichtige Änderungen im Tabakgesetz (Oktober 2024)

Ab dem 1. Oktober 2024 tritt in der Schweiz ein neues Tabakproduktegesetz in Kraft, das den Verkauf und Konsum von E-Zigaretten und herkömmlichen Tabakprodukten stärker reguliert. Dies betrifft uns als E-Zigaretten-Geschäft in mehrerlei Hinsicht:

  1. Verkaufsverbot an Minderjährige: Tabakprodukte, E-Zigaretten und nikotinhaltige Produkte wie Nikotinbeutel dürfen nur noch an Personen ab 18 Jahren verkauft werden.

  2. Werbebeschränkungen: Werbung ist auf Plakatwänden, in Kinos, im öffentlichen Verkehr und bei Sportveranstaltungen verboten. Dies gilt auch für E-Zigaretten, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten. Darüber hinaus wird das Sponsoring von Veranstaltungen für Minderjährige oder internationalen Events unterbunden.

  3. Besteuerung von E-Zigaretten: Neu werden auch Einweg-E-Zigaretten und E-Liquids mit einer Tabaksteuer belegt. Diese Steuer ist zwar geringer als für herkömmliche Zigaretten, folgt aber dem Prinzip der risikobasierten Besteuerung. Produkte mit höherem Risiko werden stärker besteuert.

  4. Rauchverbot: Der Schutz vor Passivrauchen wird auf alle Produkte mit Tabak und Nikotin ausgeweitet, einschließlich E-Zigaretten und erhitztem Tabak. An allen Orten, an denen bereits ein Rauchverbot gilt, ist nun auch der Konsum dieser Produkte verboten.

  5. Überarbeitete Warnhinweise: Die Verpackungen von E-Zigaretten und Tabakprodukten müssen neue, an EU-Standards angepasste Warnhinweise tragen. Diese werden in regelmäßigen Zyklen gewechselt, um die Gefahren des Konsums hervorzuheben.

Dieses Gesetz zielt darauf ab, insbesondere Minderjährige besser vor den gesundheitlichen Risiken des Tabakkonsums zu schützen und den Zugang zu nikotinhaltigen Produkten zu erschweren. Trotzdem bleibt die Schweiz im internationalen Vergleich noch relativ liberal, was bestimmte Werbeformen und Zusatzstoffe angeht​(

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